Rechtsgrundlagen
Das 2004 in Kraft getretene neue Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht in Art. 60 vor, dass der Bundesrat Berufsbildungsfonds von Organisationen der Arbeitswelt auf deren Antrag allgemeinverbindlich erklären kann. Bis heute hat der Bundesrat über zwanzig Berufsbildungsfonds allgemeinverbindlich erklärt.
Mit dem Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds für das Plattenlegergewerbe vom 8. November 2022 wurde der BBF Platten vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt.
Die Forderung weist öffentlich-rechtlichen Charakter auf. Daher sind die Berufsbildungsfonds ermächtigt, Verfügungen zu erlassen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist Beschwerdeinstanz zur Beurteilung der Unterstellung eines Betriebes und/oder der Höhe der Beitragsforderung. Im Weitern ist das SBFI Aufsichtsbehörde. Die Fonds-Trägerschaften erstatten dem SBFI jährlich Bericht über die Aktivitäten der Berufsbildungsfonds.