Beiträge

Gemäss Art. 9 des Reglements über den Berufsbildungsfonds für das schweizerische Plattenlegergewerbe ist der BBF Platten berechtigt, jährlich von jedem Unternehmen einen Grundbeitrag von CHF 150.00 + 0.05% des AHV-versicherten Lohnes des angestellten oder zur Verfügung gestellten Personals, einschliesslich der Baustellenleiter/innen und Vorarbeiter/innen, basierend auf dem Stand per 31. Dezember des Vorjahres, zu erheben. Ausgenommen sind Mitarbeiter/innen, die ausschliesslich in den technischen oder kaufmännischen Abteilungen des Unternehmens arbeiten.

Die Beiträge sind jährlich zu entrichten. Die Erhebung der Beiträge basiert auf der vom Unternehmen ausgefüllten Deklaration oder auf Einschätzung der Fondskommission.

Die eingenommenen Gelder werden ausschliesslich für die berufliche Grund-, die höhere Berufs- und die berufliche Weiterbildung verwendet. Diese Tätigkeit steht unter der Aufsicht des SBFI.